Das Dritte Reich & das Deutsche Reich

Das „Deutsche Reich“ war zwischen 1871 und 1945 die Bezeichnung für den deutschen Nationalstaat, ab 1943 staatsrechtlich „Großdeutsches Reich“. Der Begriff „Dritte Reich“ war ein seit der Machtübernahme der Nationalsozialisten (1933) genutzter Begriff. In der Nachkriegszeit wird der Begriff „umgangssprachlich“ als Bezeichnung für das nationalsozialistische Deutschland von 1933 bis 1945 genutzt.

Vorangegangen waren:

  1. Das alte deutsche Reich (911 bis 1806),
    – seit dem 11. Jahrhundert amtlich als „Römisches Reich„, ein übernationales und überstaatliches Herrschaftsgebilde,
    – seit dem 15. Jahrhundert „Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation“ bezeichnet, sowie

2. Das „Deutsche Reich“
– als amtliche Bezeichnung für den 1871 von Bismarck gegründeten Staat.
(1871-1918 = Monarchie mit deutschem Kaiser, 1918-1933 Weimarer Republik, 1933-1945 Diktatur der Nationalsozialisten)

Die Zeit des Dritten Reichs bzw. des Nationalsozialismus wird dabei aus heutiger Sicht in den Medien häufig in drei Phasen eingeteilt:

  1. Der Aufstieg (1918-1933)
  2. Die Vorkriegszeit (1933-1939)
  3. Die Kriegszeit (1939-1945)

Nach dem Zweiten Weltkrieg

Nach 1945 war es strittig, ob die Bezeichnung „Deutsches Reich“ weiter genutzt werden soll und im besetzten Deutschland bis 1949 wurde der Begriff – trotz einer auch nach 1945 noch starken Nutzung – immer weniger gebraucht. Bei den Planungen zur Gründung des deutschen Teilstaats „Bundesrepublik Deutschland“ entschied man sich aus „psychologischen Gründen“ gegen die Weiterführung des Bezeichnung „Deutsches Reich“, da dieser Begriff u.a. noch zu sehr an die NS-Zeit erinnern würde. Wäre das Deutsche Reich fortgeführt worden, wäre es von den Besatzungsmächten nach der Haager Landkriegsordnung „okkupiert“ (besetzt) gewesen, was deren Handlungsspielraum stark eingeschränkt und dem deutschem Staat und Volk mehr Rechte gegeben hätte.

Das Deutsche Reich hat den „Zusammenbruch“ überstanden und besteht nach wie vor staatsrechtlich weiter (Urteil Bundesverfassungsgericht vom 31.07.1973) und auch rechtsfähig aber nicht handlungsfähig – die BRD und die DDR sind lediglich Teilstaaten innerhalb des Deutschen Reichs. Die Bundesrepublik ist kein Rechtsnachfolger des Dritten Reichs (!), übernahm aber alle Verträge, Rechte und Pflichten – insbesondere bezüglich der „Wiedergutmachung“ und ist als „Staat“ identisch mit dem „Deutschen Reich“, räumlich aber nur „teilidentisch“ und somit bezieht sich ihre Hoheitsgewalt nur auf den Geltungsbereich des Grundgesetztes.

Der „Teso-Beschluß“ des Bundesverfassungsgerichtes von 1987 (!) hingegen widerlegt das „handlungsunfähige Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich“ und der ehemalige NS-Staat gliedert sich seit 1949 zu einem Bundesstaat auf. Die Sichten der DDR und der Sowjetunion hingegen unterschieden sich deutlich, so sah sich die DDR zunächst als legitimer Nachfolger des Deutschen Reichs und erst ab 1951 als neuer Staat, wobei das Deutsche Reich 1945 „debellatio“ (lat. vollständige Besiegung/Niederwerfung) untergegangen sei.

Die rechtlichen und politischen Entwicklungen bezüglich des „Deutschen Reichs“ nach 1945 sind durch die vielen unterschiedlichen Interessen, Abkommen, Erklärungen etc. sowie natürlich der Aufteilung in mehrere Staaten inkl. einer erhofften Wiedervereinigung und der Ablehung der DDR (die somit auch nicht als „Ausland“ galt) durch die Bundesrepublik recht komplex und uneinheitlich – so wurde z.B. Preußen aufgelöst, die Republik Österreich – nach dem Anschluß 1938 – „wiederhergestellt“, „Deutschland“ nicht annektiert aber die „Bundesrepublik“ völkerrechtlich als identisch mit dem Deutschen Reich bezeichnet. Daher blieben z.B. auch die allermeisten Gesetze nach 1945 weiter bestehen.