1933 waren gut 20 Prozent der Menschen jüdischen Glaubens in Deutschland unter 20 Jahren. Sie wurden in voller Härte Opfer des nationalsozialistischen Terrors.

Ihre Diffamierung war zahlreich: in den Schulen erlagen sie Quotenregelungen oder wurden aus politischen Gründen (z.B. „zur Entgiftung der politischen Atmosphäre“) ausgegrenzt und ausgewiesen. Die „Nürnberger Gesetze“ von 1935 schlossen Juden vom Reichsbürgerrecht aus. Viele jüdische Kinder gingen deshalb auf spezielle israelische Schulen oder wurden von ihren Eltern ins Ausland entlassen, um der potentiellen Verfolgung zu entgehen und beim Aufbau eines eigenen jüdischen Staates (Palästina) mitzuwirken.

Ein weiterer „Meilenstein“ war die Reichskristallnacht am 08.11.1938. Sie bekamen hiernach weniger Nahrungsmittel, durften keine Rundfunkgeräte besitzen, bekamen keine Textilien und Schuhe mehr, wurden aus ihren Wohnungen vertrieben und in Massenquartieren eingewiesen, mußten Judensterne an der Kleidung tragen, etc.

Die zahlreichen Deportationen in katastrophale Unterkünfte im Ausland, in Ghettos und auch in die Sammel- und Vernichtungslager führten oftmals zum Tod. Lediglich die Kinder unter 14 Jahren sollten dabei möglichst nicht von ihren Eltern getrennt werden.