Diese Zeittafel liefert einen Überblick zu den wichtigsten Daten der „Jugend im Dritten Reich“:
1920
Gründung der NSDAP
1926
26. Januar: Gründung des NSDStB (Nationalsozialistischer Deutscher
Studentenverbund)
04. Juli: Parteiamtliches Gründungsdatum der HJ mit etwa 300 Mitgliedern; sie erlangt, als eine Art Jugendabteilung der SA, bis 1932 aber kaum Beachtung.
20. Juli: die Vorläufer der Mädchenorganisationen BDM und JM entstehen.
1930
01. April: 1. HJ-Verbot an Schulen und Berufsschulen Hannovers u.a.
1931
30. Oktober: Balduin von Schirach wird Reichsjugendführer der NSDAP, später auch der HJ.
1932
24. Januar: Die Ermordung des 16 Jahre alten HJ-Mitglieds Herbert Norkus, der daraufhin zum „Blutzeugen in der ewigen Gefolgschaft“ erklärt wird, führt zur erhöhten Bekanntheit der HJ.
13. April – 17. Juni: Verbot von SS, SA und HJ, die aber illegal aktiv bleiben.
31. Juli: die HJ zählt etwa 35.000 Mitglieder.
01.-02. Oktober: Aufsehenerregender Aufmarsch von 110.000 Jugendlichen im Rahmen des „Reichsjungendtag der NSDAP“.
1933
30. Januar: Hitler wird Reichskanzler („Machtergreifung); die HJ zählt 1. Mio. Mitglieder.
28. Februar: Reichspräsidenten-Verordnung zur juristischen Handhabe gegen Jugendoppositionen (kirchlich, politisch und bündisch).
17. Juni: Schirach wird mit 26 Jahren „Jugendführer des Deutschen Reiches“.
Ende des Jahres: die HJ zählt durch Verbote, Auflösung und Übernahmen etwa 2,3 Mio. Mitglieder (Ende 1934 etwa 3,58 Mio., Ende1938 [Österreich und Sudetenland] etwa 8,7 Mio.).
1934
04. März: Eingliederung der evangelischen Jugend in die HJ.
April: Örtliche Verbote gegen katholische Jugendverbände.
26. Mai: als letzter konkurrierender Jugendbund (mit Ausnahme der katholischen Jugendverbände) wird die „Reichsschaft Deutscher Pfadfinder“ gleichgeschaltet („ausgeschaltet“).
30. Juni: Jeder Sonnabend ist dem HJ-Dienst vorbehalten („Staatsjugendtag“).
30. November: Eingliederung der Turn- und Sportjugend in die HJ, die somit nun 6 Millionen Mitglieder zählt.
1935
16. März: Wieder-Einführung der allgemeinen Wehrpflicht.
06. Juli: HJ-Mitglieder dürfen nicht mehr studentischen Korporationen beitreten.
1936
01. Dezember: Das „Gesetz über die Hitler-Jugend“ (HJ-Gesetz) erhebt die HJ zur Staatsjugendorganisation; sie wird neben Elternhaus und Schule dritter,
eigenständiger Erziehungsfaktor.
1937
15. Januar: Hitler leitet den Bau von „Adolf-Hitler-Schulen“ ein.
1938
15. November: Übernahme der „Sudetendeutschen Volksjugend“ in die HJ.
1939
14. Januar: Vereinbarung über den „Landdienst der HJ“
25. März: „Jugenddienstverordnung“ – die HJ-Dienstpflicht wird damit zur
„vormilitärischen Erziehung“.
1940
12. September: Übernahme der „Deutschen Volksjungend Elsaß“ in die HJ.
1941
01. Juni: Übernahme der „Luxemburgischen Volksjungend“ in die HJ.
1942
07. Juni: HJ-Dienstpflicht, wenn der Vater deutscher Abstammung ist.
14. September: Gründung des „Europäischen Jugendverbandes“
(im Rat: Vertreter der profaschistischen Jugendorganisationen).
1943
26. Januar: Einberufung von HJ-Luftwaffenhelfern (-Schüler).
22. Februar: Münchener Studenten der „weißen Rose“ (Widerstandsgruppe) werden hingerichtet.
25. Juli: Aufstellung der SS-Panzerdivision „Hitlerjugend“ aus 17- bis 18jährigen HJ-Freiwilligen.
1944
ab 06. Juni: Einsatz und anschließende Vernichtung der SS-Panzerdivision „Hitlerjungend“.
18. Oktober: Einsatz des „Volkssturmes“ zur Landesverteidigung (16 – 60jährige Männer) sowie Zwangseinberufung von 17 – 21jährigen Mädchen.
1945
April: Aufruf des Jahrganges 1929 zum Wehrdienst.
1947
Februar: Entnazifizierung der Briten: „Jugendliche“ sind alle nach dem 01. Januar 1919 geborenen Deutschen. Sie werden als „unbelastet“ eingestuft und gelten als „Amnestierte“ (sofern sie nicht an Verbrechen teilgenommen haben). Ähnliches bei den übrigen West-Alliierten.