Diese Zeittafel liefert einen Überblick zu den wichtigsten Daten der „Jugend im Dritten Reich“:

1920

Gründung der NSDAP

1926

26. Januar: Gründung des NSDStB (Nationalsozialistischer Deutscher
Studentenverbund)

04. Juli: Parteiamtliches Gründungsdatum der HJ mit etwa 300 Mitgliedern; sie erlangt, als eine Art Jugendabteilung der SA, bis 1932 aber kaum Beachtung.

20. Juli: die Vorläufer der Mädchenorganisationen BDM und JM entstehen.

1930

01. April: 1. HJ-Verbot an Schulen und Berufsschulen Hannovers u.a.

1931

30. Oktober: Balduin von Schirach wird Reichsjugendführer der NSDAP, später auch der HJ.

1932

24. Januar: Die Ermordung des 16 Jahre alten HJ-Mitglieds Herbert Norkus, der daraufhin zum „Blutzeugen in der ewigen Gefolgschaft“ erklärt wird, führt zur erhöhten Bekanntheit der HJ.

13. April – 17. Juni: Verbot von SS, SA und HJ, die aber illegal aktiv bleiben.

31. Juli: die HJ zählt etwa 35.000 Mitglieder.

01.-02. Oktober: Aufsehenerregender Aufmarsch von 110.000 Jugendlichen im Rahmen des „Reichsjungendtag der NSDAP“.

1933

30. Januar: Hitler wird Reichskanzler („Machtergreifung); die HJ zählt 1. Mio. Mitglieder.

28. Februar: Reichspräsidenten-Verordnung zur juristischen Handhabe gegen Jugendoppositionen (kirchlich, politisch und bündisch).

17. Juni: Schirach wird mit 26 Jahren „Jugendführer des Deutschen Reiches“.

Ende des Jahres: die HJ zählt durch Verbote, Auflösung und Übernahmen etwa 2,3 Mio. Mitglieder (Ende 1934 etwa 3,58 Mio., Ende1938 [Österreich und Sudetenland] etwa 8,7 Mio.).

1934

04. März: Eingliederung der evangelischen Jugend in die HJ.

April: Örtliche Verbote gegen katholische Jugendverbände.

26. Mai: als letzter konkurrierender Jugendbund (mit Ausnahme der katholischen Jugendverbände) wird die „Reichsschaft Deutscher Pfadfinder“ gleichgeschaltet („ausgeschaltet“).

30. Juni: Jeder Sonnabend ist dem HJ-Dienst vorbehalten („Staatsjugendtag“).

30. November: Eingliederung der Turn- und Sportjugend in die HJ, die somit nun 6 Millionen Mitglieder zählt.

1935

16. März: Wieder-Einführung der allgemeinen Wehrpflicht.

06. Juli: HJ-Mitglieder dürfen nicht mehr studentischen Korporationen beitreten.

1936

01. Dezember: Das „Gesetz über die Hitler-Jugend“ (HJ-Gesetz) erhebt die HJ zur Staatsjugendorganisation; sie wird neben Elternhaus und Schule dritter,
eigenständiger Erziehungsfaktor.

1937

15. Januar: Hitler leitet den Bau von „Adolf-Hitler-Schulen“ ein.

1938

15. November: Übernahme der „Sudetendeutschen Volksjugend“ in die HJ.

1939

14. Januar: Vereinbarung über den „Landdienst der HJ“

25. März: „Jugenddienstverordnung“ – die HJ-Dienstpflicht wird damit zur
„vormilitärischen Erziehung“.

1940

12. September: Übernahme der „Deutschen Volksjungend Elsaß“ in die HJ.

1941

01. Juni: Übernahme der „Luxemburgischen Volksjungend“ in die HJ.

1942

07. Juni: HJ-Dienstpflicht, wenn der Vater deutscher Abstammung ist.

14. September: Gründung des „Europäischen Jugendverbandes“
(im Rat: Vertreter der profaschistischen Jugendorganisationen).

1943

26. Januar: Einberufung von HJ-Luftwaffenhelfern (-Schüler).

22. Februar: Münchener Studenten der „weißen Rose“ (Widerstandsgruppe) werden hingerichtet.

25. Juli: Aufstellung der SS-Panzerdivision „Hitlerjugend“ aus 17- bis 18jährigen HJ-Freiwilligen.

1944

ab 06. Juni: Einsatz und anschließende Vernichtung der SS-Panzerdivision „Hitlerjungend“.

18. Oktober: Einsatz des „Volkssturmes“ zur Landesverteidigung (16 – 60jährige Männer) sowie Zwangseinberufung von 17 – 21jährigen Mädchen.

1945

April: Aufruf des Jahrganges 1929 zum Wehrdienst.

1947

Februar: Entnazifizierung der Briten: „Jugendliche“ sind alle nach dem 01. Januar 1919 geborenen Deutschen. Sie werden als „unbelastet“ eingestuft und gelten als „Amnestierte“ (sofern sie nicht an Verbrechen teilgenommen haben). Ähnliches bei den übrigen West-Alliierten.