Die „Waffen-SS“ war der Oberbegriff für die bewaffneten Verbände der SS (Schutzstaffel).

Sie umfasste:

  • die bisherige Verfügungstruppe,
  • die Totenkopfverbände,
  • die Junkerschulen,
  • die Polizeidivisionen aus Kräften der Ordnungspolizei,
  • Angehörige der entsprechenden Zentraldienststellen,
  • weitere Ausbildungsstätten.

Die Waffen-SS gehörte als staatliches Organ formell zum Reichsinnenministerium, war aber immer auch Teil der regulären SS und ab 1940 unter dem Oberbefehl des Reichsführer SS Heinrich Himmler organisatorisch eigenständig. Vor dem Kriegsbeginn wurde der Aufbau SS-eigener Kampfeinheiten vor allem durch die Heeresleitung verhindert, allerdings entwickelte Sie sich im weiteren Kriegsverlauf erheblich und wuchst von einer Stärke zu Kriegsbeginn von ca. 18.000 Mann bis Kriegsende auf bis zu 600.000 Mann in 38 Divisionen, 16 Generalkommandos und 1 Armeeoberkommando (6. SS Panzerarmee). Gründe hierfür waren die im Kriegsverlauf gelockerten Tauglichkeitsbestimmungen, die (inoffiziell) aufgegebene Notwendigkeit der freiwilligen Meldung sowie die Hereinnahme volksdeutscher und ausländischer Freiwilliger aus fast ganz Europa.

Diese Entwicklung von einer ursprünglich militärischen Eliteinheit mit weltanschaulicher Geschlossenheit hin zu einer „multinationalen Großarmee“ führt zu einer Dreiteilung der Waffen-SS:

  1. SS-Divisionen mit „ordensfähigen“ SS-Männern
  2. „Freiwilligen-Divisionen“, die mit SS-untauglichen Deutschen sowie „Germanen“ auf West- und Nordeuropa ergänzt wurden
  3. „Waffendivisionen“ aus nicht-germanischen, meist ost-europäischen Freiwilligen

Die militärische Qualität dieser Einheiten unterschied sich erheblich in Ausstattung, Ausbildung und Führung. Viele dieser Freiwillige waren vor allem auch Anti-Bolschewisten und wollten gegen die Rote Armee kämpfen bzw. ihr eigenes Land verteidigen. Der Ruf der Waffen-SS als militärischer Eliteeinheit beruhte meist auf den herausragenden Leistungen der bestens ausgestatteten Kernverbände der Vorkriegs-SS wie z.B. den Divisionen „Das Reich“, „Totenkopf“, „Leibstandarte“ und „Wiking“.

„Wie ich persönlich über die Leistungen der an der Front eingesetzt gewesenen Verbände der Waffen-SS denke, wird Ihnen bekannt sein. Sie sind selbstverständlich in meine Hochachtung vor dem deutschen Soldaten des letzten Weltkrieges einbezogen.“
―Franz Josef Strauß

Die Waffen-SS galt in ihrer politischen Konsequenz und Selbstaufopferungsbereitschaft auch auf dem Schlachtfeld als besonders konsequent und rigoros bis hin zur rücksichtslosen Kriegsführung und der Durchführung von Kriegsverbrechen. Die teilweise organisatorische und personelle Verknüpfung mit anderen SS-Einheiten und des Vernichtungsapparats des NS-Regimes u.a. in den „Einsatzgruppen“ und dem Dienst in Konzentrationslagern führt dazu, das die Waffen-SS in den Nürnberger Prozessen vom Internationalen Militärgerichtshof als „Verbrecherische Organisation“ erklärt wurde.

Propagandamaterial und Symbole der Waffen-SS sind in der Bundesrepublik Deutschland gemäß §§86 und 86a StGB strafbar.