Der Bund Deutscher Mädel (BDM)

Vorgesehen als „Schwesternschaft der HJ“ (erste Erwähnungen Mitte 1927) wurde im Juli 1930 durch Fusion mit den Mädchengruppen des Nationalsozialistischen Schülerinnenbundes (NSS) und Jungmädchengruppen des NS-Frauenordens der Bund Deutscher Mädel (BDM) gegründet.

Neben dem Jungmädelbund (JM) für die 10-14 jährigen Mädchen war der BDM für die Mädchen im Alter von 14-18 Jahren organisiert. Durch die ab dem 01. Dezember 1936 mit dem „Gesetz über die Hitlerjugend“ geregelte Pflichtmitgliedschaft wurde der BDM die zahlenmäßig größte weibliche Jugendorganisation der Welt (Anfang 1939 hatte der BDM knapp 3,5 Millionen Mitglieder, 1944 bereits 4,5 Millionen). Ab 1938 konnten junge Frauen von 17-21 Jahren dem Werk „Glaube und Schönheit“ als Überbrückung zur NS-Frauenschaft beitreten.  Durch die Notwendigkeit des Arierausweises zur Mitgliedschaft waren Jüdinnen vom BDM ausgeschlossen.

Reichsjugendführer Baldur von Schierach ließ nach seiner Ernennung ab 17. Juni 1933 über Verordnungen die bisherigen Jugendverbände auflösen. Zunächst gehemmt durch dieses Durcheinander in der Organisation, wurde der BDM im Juli 1932 dann als einzige Mädelorganisation der NSDAP bestimmt – auch die Kluft wurde angeglichen, Standardbekleidung waren dunkelblauer Rock mit weißer Bluse und einem schwarzen Halstuch.

„Die Gleichberechtigung der Frau besteht darin, daß sie in den ihr von der Natur bestimmten Lebensgebieten jene Hochschätzung erfährt, die ihr zukommt […] Auch die deutsche Frau hat ihr Schlachtfeld: Mit jedem Kinde, das sie der Nation zur Welt bringt, kämpft sie ihren Kampf für die Nation.“
(Hitler in Nürnberg anlässlich einer Rede auf dem Frauenkongreß 1935)

Die BDM-Erziehung hatte u.a. das Ziel, die Mädchen körperlich (Ausflüge, Sport/Gymnastik/Anmut, etc.), kulturell (Tanz, Musik, etc.) und hauswirtschaftlich (u.a. Handarbeit) zu ertüchtigen sowie sich – im Rahmen der politischen Ziele – auch ihrer völkischen Aufgabe als deutsche Mutter bewußt zu werden. Die Mädelführung sah aber nicht den „Kochtopf“ oder die „drei K“ (Kinder-Kirche-Küche) als Erziehungsziel, sondern hat u.a. die Berufsausbildung der Mädchen fokussiert und somit mehr Eigenständigkeit gefördert.

Ab 1933 führte die Reichsjugendführung auch die Zeitschrift „Das Deutsche Mädel“ ein. Die angebotenen und für sozial Schwache bezuschussten Fernreisen für HJ und BDM waren äußerst beliebt. Ab 1938 mussten BDM-Mädchen auch ein hauswirtschaftliches oder landwirtschaftliches Dienstjahr absolvieren („Landfrauenjahr“) – dies wurde durchaus sehr positiv als weibliche Entsprechung der männlichen „Lehr- und Wanderjahre“ angesehen.

Im Krieg wurden BDM-Mitglieder häufig im Sanitärdienst (Lazarette und Krankenhäuser), im Heimat-Luftschutz sowie als Landhelferinnen vor allem in den neuen Ostgebieten eingesetzt. Daneben gab es Einsätze bei der Betreuung von Bombenkriegsopfern und Flüchtlingen sowie als KZ-Aufseherinnen. Nach Kriegsende wurde der BDM – wie auch die HJ – verboten und aufgelöst.