Am 27. Februar 1933 wurde das Reichstagsgebäude vermutlich von dem niederländischen Kommunisten Marinus van der Lubbe in Brand gesteckt.
Die Nationalsozialisten sahen in diesem Vorfall den Beweis für einen Aufstandsversuch der Kommunisten und nutzten ihn, um ihre Machtstellung zu festigen und weiter auszubauen. Mit der präsidialen Notverordnung „Zum Schutz von Volk und Reich“ vom 28. Februar 1933 schufen sich die Nationalsozialisten die formelle Handhabe zur Unterdrückung der Opposition – vor allem der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) – sowie zur Verfolgung weiteren Gegner. Im Rahmen der „Brandverordnung“ wurden bis zum 15. März 1933 über 7500 Personen verhaftet, darunter der allergrößte Teil Kommunisten.
Die anfänglich eher improvisierte „Ausnahmezustandsregelung“ enthielt viele weich formulierte Inhalte und wurde zu einer Art Verfassungsdokument des Dritten Reichs. Bürgerliche Grundrechte wie die Freiheit der Person und die Pressefreiheit wurden außer Kraft gesetzt. Die Verhafteten hatten entgegen früherer Notverordnungen keinerlei Appelationsmöglichkeiten an die Gerichte und der Innenminister erließ keine Ausführungsbestimmungen mehr.