Das Leben der Jugendlichen im Dritten Reich war geprägt durch die Dreiteilung Ihrer Erziehung: Elternhaus, Schule und Hitlerjugend (bzw. andere Jugendverbände). Dabei setzte das Gesetz über die Hitlerjugend von 1936 diese auf eine gleiche Stufe, verlangte von ihnen jedoch eine Erziehung „im Geiste des Nationalsozialismus“ – ganz im Sinne einer einigen Volksgemeinschaft. Natürlich kamen hierbei Konflikte auf.

Am Beispiel der Erzählungen des Hitlerjungen „Adolf Goers“ sieht man die Macht, die selbst junge HJ-Führer innehatten und die Macht, die die HJ ihrerseits über ihre Mitglieder hatte:

„Kein Geschäftsführer, besonders aber kein jüdischer, hätte es gewagt, einem Lehrling, der Führer in der HJ war, auch nur das geringste zu sagen.“

„Jeder, der einmal aus der HJ ausgeschlossen ist, wird auf einer „schwarzen Liste“ geführt und bekommt kaum noch Arbeit und Anstellung. Ebenso wird er nicht mehr zu einer Universität zugelassen – es bleibt „auswandern, aufhängen oder verhungern“.