Das Leben der Jugendlichen im Dritten Reich war geprägt durch die Dreiteilung Ihrer Erziehung: Elternhaus, Schule und Hitlerjugend (bzw. andere Jugendverbände). Dabei setzte das Gesetz über die Hitlerjugend von 1936 diese auf eine gleiche Stufe, verlangte von ihnen jedoch eine Erziehung „im Geiste des Nationalsozialismus“ – ganz im Sinne einer einigen Volksgemeinschaft. Natürlich kamen hierbei Konflikte auf.
Am Beispiel der Erzählungen des Hitlerjungen „Adolf Goers“ sieht man die Macht, die selbst junge HJ-Führer innehatten und die Macht, die die HJ ihrerseits über ihre Mitglieder hatte:
„Kein Geschäftsführer, besonders aber kein jüdischer, hätte es gewagt, einem Lehrling, der Führer in der HJ war, auch nur das geringste zu sagen.“
…
„Jeder, der einmal aus der HJ ausgeschlossen ist, wird auf einer „schwarzen Liste“ geführt und bekommt kaum noch Arbeit und Anstellung. Ebenso wird er nicht mehr zu einer Universität zugelassen – es bleibt „auswandern, aufhängen oder verhungern“.