Der Reichsarbeitsdienst (RAD), basierend auf dem Freiwilligen Arbeitsdienst (FAD) aus der Vorkriegszeit, stand unter dem Symbol „Spaten und Ähren“. Alle jungen Männer von 18 bis 25 Jahren hatten ihn als „Ehrendienst am deutschen Volke“ für ein halbes Jahr in militärischen Strukturen abzuleisten. Die Führer des RAD stammten dabei oftmals aus weimarischen Zeiten und fühlten sich als Nachfolger der Bündnischen Jugend.

Obwohl diese gesetzliche Dienstpflicht oftmals ungelegen kam (beruflich etc.) wurde sie von fast allen Volksschichten bejaht. Uniform und Ausrüstung unterschied sich gegenüber der der Soldaten nur in einem: neben Karabiner, Stahlhelm und Gasmaske wurde auch ein „Exerzierspaten“ ausgehändigt. Somit wurde eine gewisse vormilitärische Ausbildung erreicht.

Für die weibliche Jugend wird der RAD-Dienst erst kurz nach Kriegsausbruch 1939 wirksam. Ab Februar 1938 wurde aber bereits ein „hauswirtschaftliches Jahr“ (wegen dem überwiegenden Landeinsatz auch „Landjahr“ genannt) für Mädchen unter 25 Jahren eingeführt. Dies war vor allem für kinderreiche, überarbeitete Bäuerinnen eine große Hilfe und entlastete den Arbeitsmarkt.