Die „Weimarer Republik“ war die Staats- und Regierungsform von 1919 bis 1933. Sie wurde von der „Weimarer Verfassung“ bestimmt und bildete als erste deutsche Republik die Fortsetzung des „bismarkischen“ Reichs, dessen Kaiser Wilhelm II. abdankte.
„Arbeiter und Soldaten! Seid Euch der geschichtlichen Bedeutung dieses Tages bewußt. Unerhörtes ist geschehen.“
(Ausruf des Sozialdemokraten Philipp Scheidemann am 09. November 1918 zur Bevölkerung vom Balkon des Reichstages)
Staatsoberhaupt war der gewählte Reichspräsident, dessen Amt von 1919 bis 1925 der Sozialdemokrat Friedrich Ebert und seit 1925 Hindenburg innehatte. Der Reichstag war ebenfalls gewählt und war unter Mitwirkung des Reichsrats (Vertretung der Länder durch Regierungsmitglieder) für die Gesetzgebung zuständig. Die Reichsregierung setzte sich aus dem Reichskanzler und den Reichsministern zusammen.
Von Anfang an stand die Weimarer Republik unter keinem guten Stern: der Versailler Vertrag als Folge des Ersten Weltkriegs, das anwachsen radikaler Parteien von links (KPD) und rechts (NSDAP) sowie die Weltwirtschaftskrise 1929 mit der daraus resultierenden Massenarbeitslosigkeit schwächten das Staatsgebilde. Mehrfach wurde der Reichstag aufgelöst und Minderheitsregierungen konnten nur aufgrund der Ausnahmegewalt des Reichspräsidenten regieren.
All diese Faktoren führten schließlich 1933 zum Zusammenbruch der Weimarer Republik.