• Im Heiligen Römischen Reich war der Reichstag die Vertretung der Reichsstände und war vor allem für die Reichsgesetzgebung maßgebend.
  • Im Zweiten Deutschen Reich (1871-1918) stand der Reichstag für die erste Kammer des Parlaments. Aufgaben waren hier die Mitwirkung an der Gesetzgebung und der allgemeinen politischen Kontrolle.
  • In der Weimarer Republik war der Reichstag das eigentliche Gesetzgebungsorgan und hatte im parlamentarischen System besonderen Einfluß auf die Amtsdauer der Reichsregierung.
  • Im Dritten Reich hatte der Reichstag formal eine ähnliche Funktion wie in der Weimarer Republik, wurde jedoch durch das Ermächtigungsgesetz und weitere politische Maßnahmen der Reichregierung praktisch bedeutungslos.