- Im Heiligen Römischen Reich war der Reichstag die Vertretung der Reichsstände und war vor allem für die Reichsgesetzgebung maßgebend.
- Im Zweiten Deutschen Reich (1871-1918) stand der Reichstag für die erste Kammer des Parlaments. Aufgaben waren hier die Mitwirkung an der Gesetzgebung und der allgemeinen politischen Kontrolle.
- In der Weimarer Republik war der Reichstag das eigentliche Gesetzgebungsorgan und hatte im parlamentarischen System besonderen Einfluß auf die Amtsdauer der Reichsregierung.
- Im Dritten Reich hatte der Reichstag formal eine ähnliche Funktion wie in der Weimarer Republik, wurde jedoch durch das Ermächtigungsgesetz und weitere politische Maßnahmen der Reichregierung praktisch bedeutungslos.
Suche
Letzte Beiträge aus dem „Tagebuch“
- Enigma – die deutsche Chiffriermaschine
- Dünkirchen / Dunkirk (Film)
- T34 für $44.531 oder: der lange Weg zum eigenen Sd.Kfz.
- JuniorGeneral – Easy Wargames for Everyone
- Video: Bergung einer Ju 87 (Ju 88)
- Leseprobe „Liebe, Krieg und Mettwurst“
- Virtuelle Sammlung 100 Jahre Erster Weltkrieg
- Stille Nacht: Wunschkonzert und Weihnachtsringsendung 1942
- März 1939 – Stalin stärkt Hitler den Rücken
- Januar 1939: Zwangsmaßnahmen gegen Juden
- Wohnungen für russische Kriegs-Veteranen
- US-Soldaten-Videoportal „TroopTube.tv“ gestartet
- Deutschland ist im Krieg
- Kinofilm „Die Welle“ – The Third Wave auf DVD
- Werbespot Citroën C5 – unmißverständlich deutsch?