Nach der „Reichskristallnacht“ am 09.11.1938 setzten sich auch im neuen Jahr die Zwangsmaßnahmen gegen die jüdische Bevölkerung fort.

Nach dem Besuchsverbot von kulturellen Veranstaltungen, dem Führerscheinentzug und dem Untersagen des Schulbesuchs jüdischer Kinder folgen nun weitere Berufsverbote und der Entzug der Kammerzugehörigkeit für Handwerk, Industrie und Handel. Die Vierte Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 17. Januar 1939 bedeutet das Berufsverbot für Zahn- und Tierärzte und Apotheker.

Das Ziel der nationalsozialistischen Zwangsmaßnahmen ist zu diesem Zeitpunkt nicht die Vernichtung, sondern die schnelle Auswanderung, damit Deutschland „judenfrei“ wird. Während 1933 noch ca. 500.000 Juden in Deutschland gelebt haben sind es im Januar 1939 nur noch 234.000 plus 70.000 in den neu angegliederten Gebieten Österreich und dem Sudetenland.

Die Auswanderung der Juden wird zunehmend organisiert und ist das Ziel der neugegründeten „Reichszentrale zur Förderung der jüdischen Auswanderung„. Zu diesem Zeitpunt ist für Juden das Verlassen Deutschlands vor allem dann problemlos, wenn sie ihr Vermögen dem Deutschen Reich überlassen oder von Glaubensbrüdern im Ausland freigekauft werden.