In der letzten Zeit kommt häuftig die Diskussion über die „Greueltaten und Verbrechen“ der deutschen Wehrmacht und Soldaten überhaupt auf. Hauptträger dieser Auseinandersetzungen sind – neben der sog. „Wehrmachtsausstellung„, die ich hier lieber Außen vor lasse – der populäre Historiker Guildo Knopf (Name von der Red. geändert), der im harten TV-Senderkampf in bester Unterschicht-Manier das Volk mit historischen Sendungen versorgt: mit ganz neuen Erkenntnissen, rasant-hektischen Schnitten, Grusel-Hintergrundmusik, aus dem Zusammenhang gerissenen Teilzitaten und „Ehemaligen“, die aufgrund ihres Alters „damals“ kaum in entscheidenden Positionen präsent sein konnten.

Sicherlich hat der Krieg viele Gesichter und eine Armee von „Wehrpflichtigen“ bzw. Zwangsrekrutierten ist immer auch Ein Spiegelbild der Gesellschaft. Im Krieg werden viele Würfel neu gerollt und auch von meiner Seite her möchte ich mir nicht anmaßen anzunehmen, wie ich mich in extremen Fällen wie Vergewaltigungen, Trommelfeuer, Verstümmelungen, Kindermorden, Flächenbombardements, Partisanenkämpfen, etc. verhalten würde. Und das über Jahre! Die weitreichenden Folgen solcher Erlebnisse zeigen sich auch bei aktuellen Fällen von Bundeswehrsoldaten, die in Krisengebieten wie Afghanistan oder dem Kosovo im Einsatz waren.

Interessant ist bei dieser Diskussion ein Blick in das „Wehrmachts-Soldbuch„, das jeder deutsche Soldat bei sich führte und ein Exzempel für die Ethik der deutschen Kriegsführung – zumindest aber der Wehrmachtsführung – darstellt, auch wenn der tatsächliche Kriegseinsatz auf allen Seiten sicher seine ganz eigenen Ethiken schuf. In diesem Soldbuch war die folgende Liste eingedruckt:

Zehn Gebote für die Kriegsführung des deutschen Soldaten:

  1. Der deutsche Soldat kämpft ritterlich für den Sieg seines Volkes. Grausamkeiten und nutzlose Zerstörung sind seiner unwürdig.
  2. Der Kämpfer muß uniformiert sein oder mit einem besonders eingeführten, weithin sichtbaren Abzeichen versehen sein. Kämpfen in Zivilkleidung ohne ein solches Abzeichen ist verboten.
  3. Es darf kein Gegner getötet werden, der sich ergibt, auch nicht der Freischärler und der Spion. Diebe erhalten ihre gerechte Strafe durch die Gerichte.
  4. Kriegsgefangene dürfen nicht mißhandelt oder beleidigt werden. Waffen, Pläne und Aufzeichnungen sind abzunehmen. Von ihrer Habe darf sonst nichts abgenommen werden.
  5. Dum-Dum-Geschosse sind verboten. Geschosse dürfen auch nicht in solche umgestaltet werden.
  6. Das rote Kreuz ist unverletzlich. Verwundete Gegner sind menschlich zu behandeln. Sanitätspersonal und Feldgeistliche dürfen in ihrer ärtztlichen bzw. seelsorgerischen Tätigkeiten nicht gehindert werden.
  7. Die Zivilbevölkerung ist unverletzlich. Der Soldat darf nicht plündern oder mutwillig zerstören. Geschichtliche Denkmäler und Gebäude, die dem Gottesdienst, der Kunst, Wissenschaft oder der Wohltätigkeit dienen, sind besonders zu achten. Natural und Dienstleistungen von der Bevölkerung dürfen nur auf Befehl von Vorgesetzten gegen Entschädigung beansprucht werden.
  8. Neutrales Gebiet darf weder durch Betreten oder Überfliegen noch durch Beschießen in die Kriegshandlungen einbezogen werden.
  9. Gerät ein deutscher Soldat in Gefangenschaft, so muß er auf Befragen seinen Namen und Dienstgrad angeben. Unter keine Umständen darf er über Zugehörigkeit zu seinem Truppenteil und über militärische, politische und wirtschaftliche Verhältnisse auf der deutschen Seite aussagen. Weder durch Versprechungen noch durch Drohungen darf er sich dazu verleiten lassen.
  10. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Befehle in Dienstsachen sind strafbar. Verstöße des Feindes gegen die unter 1-8 aufgeführten Grundsätze sind zu melden. Vergeltungsmaßregeln sind nur auf Befehl der höheren Truppenführung zulässig.